AGB
Die Geburtstagsplaner
§1 Präambel
Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) und der Agentur Die Geburtstagsplaner ist die Planung und Organisation eines Geburtstages. Zur Erreichung dieses Ziels stehen beide Parteien in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis.
§2 Leistungsumfang der Agentur
(a) Die Agentur Die Geburtstagsplaner plant die Ausrichtung eines Geburtstages. Sie hat den Auftraggeber über die Gestaltungsmöglichkeiten der Feierlichkeiten und die von ihr anzubietende Leistungspalette zu beraten.
(b) Die Agentur Die Geburtstagsplaner wird dabei stets die wirtschaftlichsten Arrangements wählen.
§3 Leistungsumfang des Auftraggebers
(a) Der Auftraggeber wird der Agentur Die Geburtstagsplaner das zur Verfügung stehende Budget mitteilen, welches von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird.
(b) Der Auftraggeber unterstützt die Agentur Die Geburtstagsplaner indem er seine Wünsche und Vorstellungen für die Ausrichtung des Geburtstages mitteilt.
(c) Der Auftraggeber ist verpflichtet alle wesentlichen Auskünfte, die für die Ausrichtung eines Geburtstages erheblich sind, der Agentur Die Geburtstagsplaner mitzuteilen.
§4 Honorar/ Vergütung
(a) Der Honoraranspruch beginnt bei Erteilung des Auftrags durch den Auftraggeber.
(b) Für mögliche Vorauszahlungen, wie Mietgegenstände oder Raummieten, werden falls nötig, diese vom Kunden im Voraus an die Agentur Die Geburtstagsplaner gezahlt.
(c) Das Honorar der Agentur Die Geburtstagsplaner wird nach tatsächlich geleisteter Arbeitszeit auf Stundenbasis mit 50€/h zzgl. 19 % MwSt berechnet. Je nach Umfang der Geburtstagsfeier wird eine im Voraus kalkulierte Stundenanzahl angesetzt. Final wird nach tatsächlich geleisteter Arbeitszeit berechnet.
(d) Im Planungs- und Organisationsprozess können Zwischenrechnungen gestellt werden, sobald bestimmte Teilleistungen vom Auftraggeber abgenommen wurden.
(e) Alle Vergütungen der Agentur Die Geburtstagsplaner verstehen sich zzgl. der gesetzlich jeweils geltenden Umsatzsteuer. Bei Rechnungen an Leistungsempfänger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird keine Umsatzsteuer berechnet und in den Rechnungen ausgewiesen.
(f) Im Falle einer Budgetanpassung wird auch das Agenturhonorar entsprechend angepasst.
(g) Reisekosten: Kosten für Reisen zum Auftraggeber im Rahmen von Beratungsleistungen werden nicht berechnet. Alle sonstigen Reisen, wie solche zur Locationbesichtigung, Auf- und Abbau von Dekoration, Übernachtungskosten, Druckabnahmen oder Reisen im besonderen Auftrag des Auftraggebers werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Dabei werden für Fahrtkosten dem Auftraggeber 0,40 € netto zzgl. 19% Umsatzsteuer pro gefahrenen Kilometer berechnet. Sonderfahrten, wie Flüge, Bahnfahrten, Fähre, etc. werden nach tatsächlich anfallenden Kosten abgerechnet.
(h) Sollten veranstaltungsbedingt Gebühren (beispielsweise GEMA) anfallen, so werden diese vom Auftraggeber entrichtet.
(i) Der Anspruch auf Vergütung entfällt auch dann nicht, wenn infolge eines Umstandes, welcher die Agentur Die Geburtstagsplaner nicht zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht fristgerecht oder gar nicht stattfindet.
§5 Kostennennung & Auftragsvergabe
(a) Kostenvoranschlag: Vor Beginn der Erteilung des Auftrags zur Planung und Ausrichtung eines Geburtstages hat die Agentur Die Geburtstagsplaner dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag in schriftlicher Form zu unterbreiten. Dieser beinhaltet die o.g. vorab geschätzte Stundenanzahl.
(b) Mögliche weitere Kosten für Mieten, Material oder externe Dienstleister ergeben sich erst im weiteren Planungsprozess und werden dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der Einhaltung seines Budgets vorab schriftlich mitgeteilt. Erst nach schriftlichem Einverständnis vom Auftraggeber werden diese geordert.
(c) Auftragserteilung: Der Auftraggeber erteilt den Auftrag an die Agentur Die Geburtstagsplaner durch die Genehmigung des Kostenvoranschlags. Die Genehmigung soll grundsätzlich schriftlich erfolgen. Erfolgt sie in mündlicher Form, so soll sie in einem Besprechungsprotokoll festgehalten werden.
(d) Für den Fall einer Budgetanpassung wird die Agentur Die Geburtstagsplaner den Auftraggeber hierüber informieren und seine Genehmigung einholen. Budgetanpassungen bedürfen der Schriftform.
§6 Vertragsdauer / Rücktritt / Kündigung
(a) Der Auftraggeber ist berechtigt das Vertragsverhältnis mit der Agentur Die Geburtstagsplaner jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung des tatsächlich geleisteten Arbeitseinsatzes sowie möglicher entstandener Kosten für Mieten, Material oder externe Dienstleister.
(b) Das Recht zur Kündigung steht der Agentur Die Geburtstagsplaner insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Teilzahlungen durch den Auftraggeber nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden. In diesem Falle gebührt der Agentur Die Geburtstagsplaner das volle Honorar über den tatsächlich geleisteten Arbeitseinsatz sowie möglicher entstandener Kosten für Mieten, Material oder externe Dienstleister.
§7 Mängel
Mängel und Beanstandungen sind der Agentur Die Geburtstagsplaner unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen. Im Falle eines Mangels behält sich die Agentur Die Geburtstagsplaner das Recht zur Nachbesserung vor.
§8 Haftung
(a) Die Haftung von der Agentur Die Geburtstagsplaner ist nur auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Für leicht fährlässige Pflichtverletzungen der Agentur Die Geburtstagsplaner und ihrer Vertreter sowie ihrer Erfüllungsgehilfen, wird die Haftung ausgeschlossen.
(b) Die Agentur Die Geburtstagsplaner haftet darüber hinaus nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In diesem Falle ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(c) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens und des Körpers und der Gesundheit bleiben unberührt.
(d) Die Agentur Die Geburtstagsplaner haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Ansprüche des Auftraggebers gegenüber Dritten sind von diesem auf seine Kosten unverzüglich direkt gegenüber dem Dritten geltend zu machen.
(e) Hat die Agentur Die Geburtstagsplaner bezüglich der Realisierung eines Vorhabens seine Bedenken geäußert und besteht der Auftraggeber indes auf die Realisierung dessen, so haftet die Agentur Die Geburtstagsplaner nicht für daraus entstandene Schäden.
(f) Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr. Die Frist beginnt mit Entstehung des jeweiligen Schadensersatzanspruchs und dessen Kenntniserlangung oder mit fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers.
§9 Daten
Die Agentur Die Geburtstagsplaner wird alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, die nicht der Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln.
§10 Zusatzleistungen
(a) Sämtliche Leistungen, die nicht in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegt worden sind, gelten als Zusatzleistungen. Solche Nebenabreden müssen separat und schriftlich vereinbart werden.
(b) Zusatzleistungen sind insbesondere:
1. Die Erstellung weiterer Konzepte und Angebote
2. Der Abschluss einer Veranstaltungsversicherung
3. Leistungen von Dritten, die mit der Agentur Die Geburtstagsplaner kein Vertragsverhältnis führen.
§11 Miete
Für den Fall, dass bei der Ausrichtung des Geburtstages Mietgegenstände der Agentur Die Geburtstagsplaner in Anspruch genommen werden, so sind diese mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu behandeln. Entstandene Schäden die in das Verschulden des Auftraggebers und in dessen Lager stehender Personen (z. B. Gäste) fallen, sind der Agentur Die Geburtstagsplaner in vollem Umfang zu ersetzen.
§12 Vertragsänderungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Absprache oder der Genehmigung durch die Agentur Die Geburtstagsplaner. Solche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen weiter für die Erlangung der Wirksamkeit der Schriftform.
§13 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Agentur Die Geburtstagsplaner zulässig. Dies beinhaltet auch die gerichtliche Geltendmachung von eigenen Rechten im fremden Namen.
§14 Anwendbares Recht
Es gilt das deutsche Recht.
§15 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Standort der Agentur Die Geburtstagsplaner.
§16 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.